| Das Fördermodell der Initiative 50
dient dazu, älteren Arbeitssuchenden beim Wiedereinstieg ins
Berufsleben zu helfen und den Beschäftigerfirmen die Entscheidung für
eine Übernahme in ein unbefristetes Dienstverhältnis nach Ablauf
der Überlassungsfrist zu erleichtern. |
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Für die Dauer der Überlassung
ist die Initiative 50 der Dienstgeber und übernimmt
alle finanziellen und sonstigen Verpflichtungen. Die Anstellung im
Verein erfolgt zu den Bedingungen, zu denen vergleichbare Arbeitskräfte
im Beschäftigerbetrieb tätig sind.
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Der Beschäftigerbetrieb
erhält im Folgemonat eine Rechnung über den anteiligen
Kostenersatz, die ausschließlich auf der Basis der
steuerpflichtigen und steuerfreien Bruttobezüge des Überlassenen
basiert. Alle anderen Kosten wie Urlaub, Krankenstand,
Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration sowie die Lohnnebenkosten
werden durch die Initiative 50 übernommen.
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Wenn Sie
qualifizierte Fachkräfte suchen, teilen Sie uns Ihre Anforderungen
mit, unsere Mitarbeiter werden umgehend mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Natürlich können Sie uns auch anrufen.
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Die Berechnung des
Kostenersatzes, den der Beschäftigerbetrieb zu entrichten hat, erfolgt nach folgenden Formeln:
1.
Summe
der steuerpflichtigen
Bruttobezüge x 1,5 x 0,67
2.
Summe
der steuerfreien Bezüge x
0,67
Eventuelle variable Lohn- und Gehaltsanteile müssen
monatlich vom Beschäftigerbetrieb gemeldet werden.
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