Wir über uns

Statistik

Angebot für Arbeitssuchende

Vorstand

Geschäftsstellen

   Unser Angebot für Firmen
 
Das Fördermodell der Initiative 50 dient dazu, älteren Arbeitssuchenden beim Wiedereinstieg ins Berufsleben zu helfen und den Beschäftigerfirmen die Entscheidung für eine Übernahme in ein unbefristetes Dienstverhältnis nach Ablauf der Überlassungsfrist zu erleichtern.

Für die Dauer der Überlassung ist die Initiative 50 der Dienstgeber und übernimmt alle finanziellen und sonstigen Verpflichtungen. Die Anstellung im Verein erfolgt zu den Bedingungen, zu denen vergleichbare Arbeitskräfte im Beschäftigerbetrieb tätig sind.

Der Beschäftigerbetrieb erhält im Folgemonat eine Rechnung über den anteiligen Kostenersatz, die ausschließlich auf der Basis der steuerpflichtigen und steuerfreien Bruttobezüge des Überlassenen basiert. Alle anderen Kosten wie Urlaub, Krankenstand, Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration sowie die Lohnnebenkosten werden durch die Initiative 50 übernommen.           

Wenn Sie qualifizierte Fachkräfte suchen, teilen Sie uns Ihre Anforderungen mit, unsere Mitarbeiter werden umgehend mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Natürlich können Sie uns auch anrufen.

Die Berechnung des Kostenersatzes, den der Beschäftigerbetrieb zu entrichten hat, erfolgt nach folgenden Formeln:

    1.    Summe der steuerpflichtigen Bruttobezüge x 1,5 x 0,67

    2.    Summe der steuerfreien Bezüge x 0,67

Eventuelle variable Lohn- und Gehaltsanteile müssen monatlich vom Beschäftigerbetrieb gemeldet werden.

Die Dauer der Überlassung beträgt maximal drei Monate.

 

Zurück zum Start