Fördereinrichtung
Zuletzt aktualisiert: Freitag, 26. Juni 2020

Wie funktioniert unsere Förderung?
- Ein Dienstverhältnis kommt durch aktive Bewerbung der Klient_in und dem Interesse einer Firma an diesem Beschäftigungsverhältnis zustande.
- Die Förderung der Initiative 50 beruht auf einem Dienstvertrag zwischen der Klient_in und der Initiative 50 und einem Überlassungsvertrag zwischen dem Beschäftigerbetrieb und der Initiative 50.
- Die Bedingungen des Dienstverhältnisses werden zwischen dem Beschäftigerbetrieb und der Bewerber_in verhandelt und vereinbart.
- Ziel ist die Übernahme bei der Beschäftigerfirma in ein unbefristetes Dienstverhältnis nach dem Förderzeitraum.
*... Refundierung: Die Refundierungskosten für Beschäftigerbetriebe sind derzeit 50 % der Lohnkosten (Bruttogehalt + Lohnnebenkosten). Bestimmte Zusatzkosten (variable Lohn- und Gehaltsanteile) werden zu 100 % refundiert, ebenso die Lohnkosten über einer möglichen Deckelung.
**... Kennenlernphase: Im Regelfall 3 Monate, für bestimmte Personengruppen kann die Förderdauer länger sein!
Vorteile für Arbeitsuchende
- Dienstverhältnis
- Vollversicherung (Kranken-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherung, Mitarbeitervorsorgekasse)
- Urlaubsanspruch
- Urlaubs- und Weihnachtsgeld (aliquot)
- Kennenlernphase
- Hohe Übernahmequote
Vorteile für Firmen
- Ersparnis beim Bruttogehalt (inklusive aliquotem Urlaubs- und Weihnachtsgeld) und den Lohnnebenkosten (Dienstgeberanteile, Urlaubsersatzkosten, Entgeltfortzahlung im Krankenstand)
- Kein Dienstgeberrisiko (z.Bsp. Drittschuldner)
- Verlängerte Kennenlernphase
- Einfache monatliche Abrechnung nach den Arbeitszeitaufzeichnungen (Kostenersatzrechnung)
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