ÜBERLASSUNG
Zuletzt aktualisiert: Dienstag, 26. April 2022
Wie funktioniert unsere Überlassung?
- Ein Dienstverhältnis kommt durch aktive Bewerbung der Klientin oder des Klienten und dem Interesse einer Firma an diesem Beschäftigungsverhältnis zustande.
- Die Förderung der INITIATIVE NÖ beruht auf einem Dienstvertrag zwischen der Klientin und dem Klienten und der INITIATIVE NÖ und einem Überlassungsvertrag zwischen dem Beschäftigerbetrieb und der INITIATIVE NÖ.
- Die Bedingungen des Dienstverhältnisses werden zwischen dem Beschäftigerbetrieb und der Bewerberin oder des Bewerbers verhandelt und vereinbart.
- Ziel ist die Übernahme bei der Beschäftigerfirma in ein unbefristetes Dienstverhältnis nach dem Überlassungszeitraum.
- Die INITIATIVE NÖ übernimmt 50% des gesamten Bruttogehalts (Bruttogehalt + Mehr- und Überstunden bis zu € 5.670,- brutto pro Monat, aliquotes Weihnachts- und Urlaubsgeld, Urlaubsersatzleistung, Lohnnebenkosten). Variable Gehaltskosten (Spesen und Provisionen) werden zu 100% an den Beschäftigerbetrieb weiterverrechnet.
*... Refundierung: Die Refundierungskosten für Beschäftigerbetriebe liegen derzeit bei 50% der Gesamtlohnkosten (Bruttogehalt + Mehr- und Überstunden bis zu € 5.670,- brutto pro Monat, aliquotes Weihnachts- und Urlaubsgeld, Urlaubsersatzleistung, Lohnnebenkosten). Spesen und Provisionen werden zu 100% an den Beschäftigerbetrieb weiterverrechnet..
**... Kennenlernphase: Im Regelfall 4 Monate, für bestimmte Personengruppen kann die Förderdauer länger sein!
Vorteile für Beschäftigte
- Dienstverhältnis
- Vollversicherung (Kranken-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherung, Mitarbeitervorsorgekasse)
- Urlaubsanspruch
- Urlaubs- und Weihnachtsgeld (aliquot)
- Kennenlernphase
- Hohe Übernahmequote
Vorteile für Beschäftiger
- Ersparnis beim Bruttogehalt und den Lohnnebenkosten
- Kein Dienstgeberrisiko (z.Bsp. Drittschuldner)
- Verlängerte Kennenlernphase
- Monatliche Kostenersatzrechnung
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